Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW ist seit dem 01.05.2012 in Kraft. Dieses Gesetz ist für alle Öffentlichen Auftraggeber in NRW bindend. Das TVgG betrifft grundsätzlich alle öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträge-, teilweise auch Lieferaufträge.
Information für Lieferanten, deren Auftragswert je Bestellung unter 500 € netto liegt:
- Das TVgG-NRW findet in diesen Fällen keine Anwendung, da die Wertgrenze von 500 € nicht erreicht wird.
Informationen für Lieferanten, deren Auftragswert je Bestellung über 500 € liegt:
- Um Ihnen und uns den Umgang mit dem Gesetz zu erleichtern, haben wir und andere Öffentliche Auftraggeber zusammen mit der Evosource AG unter Hinzuziehung einer vergaberechtlich spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei eine Onlinedatenbank (gate50) entwickelt, die den gesamten Nachweisprozess zur Einhaltung des TVgG-NRW elektronisch abbildet. In dieser Datenbank werden Erklärungen nur nach den von dem Nutzer selbst angegebenen Eckdaten entsprechend der Gesetzessystematik abgefragt.
- Schließlich erhalten Sie als Nutzer die Möglichkeit, nach Erklärung aller für Ihr Unternehmen individuell erforderlichen Angaben einen sog. „TVgG-Pass“ zu erwerben, mit dem Sie sich für die Dauer eines Kalenderjahres mit Ihren Erklärungen registrieren.
- Diese Vorgehensweise erleichtert Ihnen zum einen die rechtssichere Abgabe der nach dem Gesetz notwendigen Erklärungen und verkürzt dauerhaft, sowohl Ihren als auch den auftraggeberseitigen TVgG-Bearbeitungsaufwand, erheblich. Die Gebühr für den TVgG-NRW-Pass beträgt für den Lieferanten 50 € pro Jahr.
- Alternative TVgG-Erklärungen, die über eine staatlich anerkannte Präqualifizierungsstelle (z.B. PQ-VOL) erbracht wurden, akzeptieren wir natürlich auch und bestehen nicht auf der zusätzlichen Abgabe eines Gate50-TVGG-Pass. Allerdings müssen dann von der PQ-Stelle die entsprechenden Formulare des TVgG angewendet werden.
Weiter besteht auch hier die Möglichkeit unsere Formblätter für die Abgabe zu verwenden:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Jürgen Mohr, Tel. 0228 / 711 -2330 / E-Mail
Weitere Informationen zum TVgG-NRW erhalten Sie im Vergabeportal des Landes Nordrhein Westphalen oder der IHK Bonn-Homepage.