Viktoriabad 1906

1906 Erstes Hallenbad

Das erste Bonner Hallenbad, das Viktoriabad an der Franziskanerstraße, öffnet seine Pforten. Damit haben die Bonner nun auch die Möglichkeit, in der Winterzeit schwimmen zu gehen.

Bei der feierlichen Einweihung des Viktoriabades am 6. Februar gehört Prinz Adolf zu Schaumburg-Lippe zu den Ehrengästen. Schauschwimmen und -springen des kurz zuvor gegründeten Bonner Schwimmvereins begleiten die Eröffnungsfeier. Am 8. Februar lädt das Viktoriabad erstmals alle Bonner Wasserratten zum Schwimmen ein. 300 Bäder werden an diesem Tag an Besucher ausgegeben; im gesamten Eröffnungsmonat Februar sind es über 8.000 Bäder.

Insgesamt rund 638.000 Mark kostet die Stadt der Bau des Hallenbades.

Dabei ist die Ausstattung des Viktoriabades vom Feinsten: Der neueste hygienische Standard, viele technische Raffinessen, glänzender Marmor, bunte Kacheln und prunkvolle Malereien warten auf die neugierigen Badegäste.

Im Erdgeschoss gibt es ein Hallenschwimmbad für Männer und ein kleineres Bad für Frauen sowie Wannenbäder. Für ein Bad im kühlen Nass müssen Erwachsene 40 Pfennig, kleine Badegäste 20 Pfennig zahlen. Das Planschen im Volksbad kostet 10 Pfennig. Badeanzüge können für 10 Pfennig, Badehosen für 5 Pfennig entliehen werden.

Im Obergeschoss laden römisch-irische Bäder mit einem großen Ruheraum und Räumen für Dampf- und Heißluftbäder sowie für Massagen zur Entspannung ein. Für 2 Mark können sich die Bonner in der kleinen Wellness-Oase von den Strapazen des Alltags erholen.

Beim Besuch des Viktoriabades müssen sich die Schwimmfreunde an eine Haus- und Badeordnung halten.

So dürfen die Bonner keineswegs unbegrenzt ihrem Schwimmvergnügen im neuen Hallenbad frönen, sondern ein Bad „in der Schwimmhalle darf einschließlich des Aus- und Ankleidens 50 Minuten nicht überschreiten“.

Verboten ist zudem: „Das Baden ohne Badehosen oder Schwimmanzug [...] ebenso das Betreten des äußeren Umganges in halb oder ganz entkleidetem Zustande. Unsaubere, mit Hautausschlag, Haarkrankheiten oder anderen Anstoß erregenden Krankheiten behaftete Personen werden zu den Schwimm- und Heilbädern nicht zugelassen.“

Nicht nur die Badegäste, auch das Personal des Viktoriabades hat während der Arbeitszeit bestimmte Regeln einzuhalten: „Das Trinken von Branntwein während des Dienstes hat die sofortige Entlassung zur Folge. Das Rauchen, Lesen von Zeitungen und Büchern, sowie die Verrichtung von Privatarbeiten in der Anstalt ist den Angestellten verboten.“

Zudem ist das Personal angehalten, den Besuchern nicht jeden Wunsch zu erfüllen: „Das Schneiden von Hühneraugen der Badegäste ist den Angestellten während des Dienstes untersagt.“ (Text: Tanja Kuhl, Foto: Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek Bonn)

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