Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettenschutzgesetz (LkSG) der Bundesregierung in Kraft. Dieses Gesetz wurde eingeführt, um einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren internationalen Lieferketten zu minimieren. Ziel ist es, Verletzungen dieser Pflichten entgegenzuwirken und eine nachhaltige Beschaffung entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen. Als Stadtwerke Bonn nehmen wir unsere unternehmerische Verantwortung ernst und setzen uns aktiv für die Einhaltung dieser Vorgaben ein.
Als Teil unseres Engagements für Transparenz und Rechenschaftspflicht haben wir ein Beschwerdeverfahren gemäß den Vorgaben des Lieferkettenschutzgesetzes eingerichtet. Sollten Sie potenzielle oder nachweisliche Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen feststellen, ermutigen wir Sie, dies über unser Hinweisgebersystem zu melden.
Die Vertraulichkeit Ihrer Meldung und Ihre Identität werden dabei selbstverständlich gewahrt. Weitere Informationen zur Erreichbarkeit, Zuständigkeit und Durchführung des Beschwerdeverfahrens finden Sie in unserer Verfahrensordnung (Pdf-Download).
Meldung einreichen
Mit der Stadtwerke Bonn GmbH verbundene Unternehmen haben die Möglichkeit, die interne Meldestelle ebenfalls zu nutzen.
Von dieser Möglichkeit machen Gebrauch:
Die Aufgaben der internen Meldestelle werden für die genannten Unternehmen durch Herrn Rechtsanwalt Riegel als interner Meldestelle der Stadtwerke Bonn GmbH in gleicher Weise wahrgenommen, wie für diese selbst. Die unter dem oben angegebenen Link aufgeführten Meldekanäle stehen auch hinsichtlich der genannten verbundenen Unternehmen zur Verfügung.